Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease)

Seit Herbst 2023 breitet sich der Serotyp (BTV-3) der Blauzungenkrankheit in Nord- und Mitteleuropa aus. Zuerst wurde er in den Niederlanden nachgewiesen. Inzwischen sind alle deutschen Bundesländer betroffen, bzw. haben den Status „frei von BTV“ aufgegeben. Im Laufe des Jahres 2025 kam es im südwestlichen Deutschland von Frankreich kommend zu Fällen der durch den Serotyp 8 verursachten Erkrankung. Damit ist Deutschland nach 2006 und 2018 erneut von diesem Stamm betroffen. Anfang Dezember 2025 trat dann der erste Fall einer BTV-8 Infektion in Sachsen (Kreis Meißen) auf.


Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Insekten übertragene Viruserkrankung von Haus- und Wildwiederkäuern. Der Erreger ist ein Orbivirus aus der Familie Reoviridae, es gibt 24 klassische, bekämpfungswürdige Serotypen (BTV-1 bis BTV-24), sowie mindestens 8 weitere atypische Serotypen.


Wie erfolgt die Ansteckung?

Die Ansteckung erfolgt durch den Stich kleiner, mit dem Virus infizierter Stechmücken (Gnitzen-Culicoides spp.). Beim Saugakt nimmt die Gnitze mit Viren verseuchtes Blut auf, das Virus vermehrt sich in der Gnitze und wird beim nächsten Stechakt auf ein neues Tier übertragen. Die Gnitze kann das Virus über sehr weite Strecken transportieren. Eine Übertragung durch direkten Kontakt zwischen Tieren ohne Insekten erfolgt nicht. Die Blauzungenkrankheit ist keine Zoonose und kann nicht vom Tier auf den Menschen übertragen werden.


Welche Symptome treten bei der Blauzungenkrankheit auf?

Beide Serotypen (BTV-8, BTV-3) verursachen ähnliche klinische Erscheinungen. Der aus Frankreich stammende BTV-8-Serotyp, seit 2023 vorkommend, ist im Vergleich zur alten Variante von 2018 durch eine stärker krankmachende Wirkung und eine erhöhte Sterblichkeitsrate gekennzeichnet.

Nur bei Tieren, die sehr krank sind, wird die Zunge blau.

Andere typische Symptome bei Schafen und Ziegen sind:

  • hohes Fieber
  • übermäßiger Speichelfluss
  • Schwellung des Kopfes, einschließlich Zunge und Lippen
  • Schmerzen und Entzündung des Kronsaums (Lahmheit)
  • Apathie und Absonderung von der Herde
  • Milchrückgang
  • Todesfälle
  • Aborte können in jedem Trächtigkeitsstadium vorkommen

Rinder

  • Fieber
  • Milchrückgang
  • Entzündung Zitzenhaut und Schleimhäute (Augenlieder, Maul, Genitalien)
  • Speicheln und Nasenausfluss
  • Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum

Wie können wir die Tiere schützen?

Tiere können durch Impfung geschützt werden.

Aktuell sollte die Priorisierung auf eine Immunisierung gegen BTV-8 liegen. Das gilt für Gebiete mit nachgewiesenem BTV-8-Aufkommen (Restriktionszonen) aber auch für Gebiete, in denen aufgrund der Vektorbewegung in der beginnenden wärmeren Jahreszeit Infektionen mit BTV-8 zu erwarten sind.

Die StIKo Vet empfiehlt weiterhin die Impfung gegen BTV-3 für empfängliche Wiederkäuer, da dieser Serotyp in vielen Regionen zirkuliert und durch die breite Impfabdeckung bereits Erfolge erzielt wurden. Für die Entscheidung zur Impfung gegen BTV-3 sollte das vorangegangene Infektionsgeschehen und der Impfstatus der Herde herangezogen werden. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Tiere, die eine BTV-Infektion durchgemacht haben, höchstwahrscheinlich lebenslang immun gegenüber dem jeweiligen BTV-Stamm sind.

Neu oder noch nicht geimpfte Tiere – insbesondere Nachtreter – sollten fortlaufend gegen BTV-3 geimpft werden, um die Immunität im Bestand zu vervollständigen.

 Die Modalitäten der Impfung sowie die Auswahl der impffähigen Tiere sind zwischen Tierhalter und dem praktizierenden Hoftierarzt abzustimmen.

Die Impfung bietet keinen 100prozentigen Schutz vor der Erkrankung – aber die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Erkrankungen insgesamt milder verlaufen und weniger Todesfälle auftreten. Die Impfung kann ihre Schutzwirkung nur entfalten, wenn sie rechtzeitig vor der Infektion mit dem Feldvirus erfolgt ist und durch das geimpfte Tier eine Immunität aufgebaut werden konnte.

Voraussetzung ist ein guter „Grundgesundheitszustand“ der Tiere. Eine starke Verwurmung mindert die Widerstandskraft auch bei geimpften Tieren. Insektizide können zusätzlich eingesetzt werden, um die Population von Culicoides und ihre Beißraten zu begrenzen und somit das Risiko einer nachfolgenden Übertragung des Blauzungenvirus zu senken.


Was ist noch zu beachten?

Jede Impfung ist innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung durch den Tierarzt in HIT einzutragen. Bei Rindern erfolgt die Eingabe der Impfung einzeltierbezogen, bei Schafen bestandsbezogen. Eine HIT-Anleitung finden Sie hier: https://www.hi-tier.de/HitCom/hilfe/impfungreg.asp


Wo finde ich weiterführende Informationen?

Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/


Beihilfe

In 2026 steht weiterhin leider keine Impfbeihilfe für Schafe und Ziegen zur Verfügung. Es gibt derzeit keine Finanzierungszusagen. Darüber hinaus wäre eine Impfbeihilfe nur über eine Beitragserhöhung zu finanzieren, da die bisherigen Beitragshöhen die Kosten für eine Impfbeteiligung nicht abdecken.

Ungeachtet dessen steht Ihnen der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst bezüglich fachlicher Unterstützung bei Fragen zur Infektion und Impfempfehlung zur Seite.

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