Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (Bluetongue disease)

NEU - Der Beihilfeantrag kann nun auch online gestellt werden!

Wie kann ich die Beihilfe beantragen?

Die Beihilfe zur Impfung durch die Tierseuchenkasse besteht aus einem Zuschuss in Höhe von max. 1,00 EUR pro nachgewiesener Impfung in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen.

Die Beihilfe kann nun auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".

Beihilfeantrag stellen

 

Alternativ können Sie den Antrag auch weiterhin als PDF herunterladen und per Post einreichen. Den Antrag erhalten Sie hier 

Nähere Informationen zur Beihilfevoraussetzung und -höhe erhalten Sie hier .

 

Seit Herbst 2023 breitet sich ein neuer Serotyp (BTV-3) der Blauzungenkrankheit aus. Zuerst wurde er in den Niederlanden nachgewiesen. Inzwischen sind alle deutschen Bundesländer betroffen, bzw. haben den Status „frei von BTV“ aufgegeben.


Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Insekten übertragene Viruserkrankung von Haus- und Wildwiederkäuern. Der Erreger ist ein Orbivirus aus der Familie Reoviridae, es gibt 24 klassische, bekämpfungswürdige Serotypen (BTV-1 bis BTV-24), sowie mindestens 8 weitere atypische Serotypen.


Wie erfolgt die Ansteckung?

Die Ansteckung erfolgt durch den Stich kleiner, mit dem Virus infizierter Stechmücken (Gnitzen-Culicoides spp.). Beim Saugakt nimmt die Gnitze mit Viren verseuchtes Blut auf, das Virus vermehrt sich in der Gnitze und wird beim nächsten Stechakt auf ein neues Tier übertragen. Die Gnitze kann das Virus über sehr weite Strecken transportieren. Eine Übertragung durch direkten Kontakt zwischen Tieren ohne Insekten erfolgt nicht. Die Blauzungenkrankheit ist keine Zoonose und kann nicht vom Tier auf den Menschen übertragen werden.


Welche Symptome treten bei der Blauzungenkrankheit auf?

Nur bei Tieren, die sehr krank sind, wird die Zunge blau. Andere typische Symptome sind:

Schafe:

  • hohes Fieber
  • übermäßiger Speichelfluss
  • Schwellung des Kopfes, einschließlich Zunge und Lippen
  • Schmerzen und Entzündung des Kronsaums (Lahmheit)
  • Teilnahmslosigkeit
  • Stehen mit rundem Rücken, um die Schmerzen in den Beinen zu lindern
  • Milchrückgang
  • Todesfälle

Ziegen:

  • Fieber
  • Milchrückgang

 Rinder:

  • Fieber
  • Milchrückgang
  • Entzündung Zitzenhaut und Schleimhäute (Augenlieder, Maul, Genitalien)
  • Speicheln und Nasenausfluss
  • Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum

Schafe sind von der Krankheit besonders betroffen. Infektionen bei anderen Tieren wie Rindern und Ziegen verlaufen oft mit weniger schweren Symptomen.


Wie können wir die Tiere schützen?

Tiere können durch Impfung geschützt werden. Die Impfempfehlung der StIKo Vet am Friedrich-Loeffler-Institut zur Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 finden Sie hier  https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-empfaenglicher-wiederkaeuer-gegen-btv-3/

Die Anwendung von drei inaktivierten, serotypspezifischen BTV-3-Impfstoffen wurde durch das Bundesministerium gestattet. Die Gestattung gilt zunächst bis Anfang Dezember 2024.

Die Modalitäten der Impfung sowie die Auswahl der impffähigen Tiere sind zwischen Tierhalter und dem praktizierenden Hoftierarzt abzustimmen. Detaillierte Informationen zu den gestatteten Impfstoffen finden Sie auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts.

Die Impfung bietet keinen 100prozentigen Schutz vor der Erkrankung – aber die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Erkrankungen insgesamt milder verlaufen und weniger Todesfälle auftreten. Die Impfung kann ihre Schutzwirkung nur entfalten, wenn sie rechtzeitig vor der Infektion mit dem Feldvirus erfolgt ist und durch das geimpfte Tier eine Immunität aufgebaut werden konnte. Voraussetzung ist ein guter „Grundgesundheitszustand“ der Tiere. Eine starke Verwurmung mindert die Widerstandskraft auch bei geimpften Tieren. Insektizide können zusätzlich eingesetzt werden, um die Population von Culicoides und ihre Beißraten zu begrenzen und somit das Risiko einer nachfolgenden Übertragung des Blauzungenvirus zu senken. 

Das vom Verwaltungsrat der Sächsischen Tierseuchenkasse beschlossene BTV-Programm vom 07.08.2024 beinhaltet eine Beihilfe von 1,00 Euro pro Impfung für Schafe und soll rückwirkend zum 07.06.2024 in Kraft treten, damit tatsächlich alle Schafhalter die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Beihilfe erhalten, die im Jahr 2024 gegen BTV-3 impfen oder bereits seit 7. Juni 2024 geimpft haben. Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2024, da finanzielle Zusagen über 2024 hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden konnten.


Was ist noch zu beachten?

Jede Impfung ist innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung durch den Tierarzt in HIT einzutragen. Bei Rindern erfolgt die Eingabe der Impfung einzeltierbezogen, bei Schafen bestandsbezogen. Eine HIT-Anleitung finden Sie hier: https://www.hi-tier.de/HitCom/hilfe/impfungreg.asp


Wo finde ich weiterführende Informationen?

Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier https://www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/aktuelle-informationen-zur-blauzungenkrankheit/


Wie kann ich die Beihilfe beantragen?

Die Beihilfe zur Impfung durch die Tierseuchenkasse besteht aus einem Zuschuss in Höhe von max. 1,00 EUR pro nachgewiesener Impfung in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen.

Die Beihilfe kann nun auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".

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Alternativ können Sie den Antrag auch weiterhin als PDF herunterladen und per Post einreichen. Den Antrag erhalten Sie hier 

Nähere Informationen zur Beihilfevoraussetzung und -höhe erhalten Sie hier .


 Beihilfeantrag für die Impfung von Schafbeständen gegen die Blauzungenkrankeit

Der Antrag zur Beihilfe sollte unmittelbar nach der Impfung gestellt werden. Dafür ist die Rechnung des Tierarztes vorzulegen, aus welcher die konkrete Bezeichnung des Impfstoffes sowie die Anzahl der immunisierten Schafe hervorgeht.

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