Aktuelle Lage in Sachsen
Im November 2024 sind es vier Jahre, seit die Afrikanische Schweinepest (ASP) zum ersten Mal bei einem Wildschwein in Sachsen (direkt an der Grenze zu Polen) nachgewiesen wurde. Die eingeleiteten Bekämpfungsmaßnahmen haben 2024 zu einem deutlichen Rückgang der positiven Nachweise in Sachsen geführt, sodass im September eine weitreichende Verkleinerung der Sperrzonen vorgenommen werden konnte. Im Landkreis Meißen wurde die Sperrzone II direkt in freies Gebiet überführt und die Sperrzone I konnte deutlich verkleinert werden. Die Sperrzonen I in den Landkreis Nordsachsen, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge konnten aufgehoben werden. In den Landkreisen Bautzen und Görlitz wurde ein Teil der Gebiete von Sperrzone II in Sperrzone I überführt. Genauere Angaben dazu finden sich in aktuellen Allgemeinverfügungen unter:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=21593&art_param=810
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=21592&art_param=810
Im Zuge der Aufhebungsmaßnahmen müssen nun die in den ehemaligen Sperrzonen errichteten Wildabwehrzäune rückgebaut werden.
Trotz intensiver Kadaversuche mittels Drohnen und Kadaversuchhunden, sowie flächendeckender Bejagung und Untersuchung von Schwarzwild gab es seit September 2024 keine ASP Nachweise in Sachsen. Diese erfreuliche Entwicklung lässt hoffen, dass die Seuche erfolgreich eingedämmt werden konnte und in naher Zukunft eine erneute Verkleinerung der Restriktionszonen vorgenommen werden kann.
Aktuelle Lage in Deutschland
In mehreren Bundesländern kam es im Laufe des Jahres 2024 dagegen zu Ausbrüchen der ASP sowohl bei Wild- als auch bei Hausschweinen.
In Hessen wurde im Landkreis Groß-Gerau im Juni 2024 bei einer krank erlegten Bache erstmals die Infektion mit dem Virus der ASP nachgewiesen. Bis Ende 2024 wurden über 480 Ausbrüche bei Wildschweinen ermittelt, wobei sich die Seuche in südliche Richtung ausbreitete. Außerdem kam es in einem eng begrenzten Gebiet, in dem die Seuche in der Wildschweinpopulation grassierte im Juli 2024 zu acht Ausbrüchen in Hausschweinebeständen. Es handelte sich dabei sowohl um Kleinsthaltungen als auch um große Bestände. Im November war ein weiterer Bestand betroffen.
Als angrenzendes Bundesland war Rheinland-Pfalz von Anfang an von den Restriktionsmaßnahmen betroffen. Bis Ende 2024 wurden fast 60 Ausbrüche bei Wildschweinen festgestellt. Außerdem gab es im August einen Ausbruch in einem Hausschweinebestand. Entlang des Rheins breitet sich die Seuche in jüngster Zeit außerdem weiter nach Nord-Westen aus.
In Baden-Württemberg wurde bisher ein ASP-positives Wildschwein aufgefunden.
Obwohl es in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt 2022 ASP-Nachweise in der Wildschweinpopulation gab, kam es im Juni zu einem Ausbruch in einem größeren Hauschweinebestand.
Im bisher am längsten von der ASP betroffenen Bundesland Brandenburg konnten im Jahr 2024 verschiedene Restriktionszonen aufgehoben werden. Es wurden jedoch weiterhin einzelne Ausbrüche bei Schwarzwild in den Landkreisen Uckermark, Oberhavel und Oberspree-Lausitz registriert.
Für das Jahr 2024 wurden damit in Deutschland bis zum 17.12.2024 insgesamt 860 ASP-Nachweise bei Wildschweinen und 11 Ausbrüche in Hausschweinebeständen amtlich festgestellt.
Obwohl die Entwicklung in Sachsen sehr positiv ist, zeigen die Neuausbrüche in anderen Bundesländern, dass die ASP weiterhin eine ernstzunehmende Gefahr darstellt! Alle Schweinehalter müssen auch zukünftig umfassende Maßnahmen (Biosicherheit) zum Schutz ihrer Tiere ergreifen.
Maßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP
- Speisereste dürfen unter keinen Umständen an Schweine verfüttert werden (Verbot)!
- Hausschweine dürfen keinen Kontakt zu Wildschweinen haben.
- Der Stall muss so gebaut sein, dass keine anderen Tiere in die Räumlichkeiten und Gebäude gelangen oder mit den gehaltenen Schweinen oder deren Futter und Einstreu in Kontakt kommen können. Am Stalleingang müssen entsprechende Möglichkeiten zum Wechseln von Schuhen und Kleidung sowie zum Waschen und zur Desinfektion der Hände vorhanden sein.
- Futter, Einstreu und Beschäftigungsmaterial müssen sicher vor Kontakt mit Wildschweinen und anderen Tieren gelagert werden.
- Das Stallgebäude dürfen nur die Personen betreten, die unmittelbar mit der Betreuung der Tiere zu tun haben sowie der betreuende Tierarzt, Mitarbeiter des zuständigen Veterinäramtes und des Schweinegesundheitsdienstes.
- Kleidungs- und Stiefelwechsel sowie Händedesinfektion sind von allen Personen, die den Stall betreten, bei Betreten und Verlassen des Stalles unbedingt durchzuführen.
- Nach Jagdtätigkeiten im Zusammenhang mit Wildschweinen oder nach jedem sonstigen Kontakt mit Wildschweinen muss jeglicher Kontakt zu den gehaltenen Hausschweinen für mindestens 48 Stunden vermieden werden. Auch Jagdhunde dürfen nicht in den Schweinestall!
- Fieberhaft erkrankte Schweine müssen unbedingt dem Tierarzt vorgestellt werden!
- Gras, Heu und Stroh, das im Sperrbezirk II gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an Schweine oder als Einstreu bzw. Beschäftigungsmaterial für diese verwendet werden. Dies gilt nicht für Gras, Heu und Stroh, das früher als sechs Monate vor der Festlegung des gefährdeten Gebietes gewonnen worden ist, vor der Verwendung mindestens für sechs Monate vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert oder für mindestens 30 Minuten einer Hitzebehandlung bei mindestens 70° C unterzogen wurde.
Allgemeine Informationen zur ASP, deren Übertragung und Bekämpfung
Die ASP ist eine, durch einen Virus verursachte, Erkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt, wobei infizierte Tiere in der Regel qualvoll verenden. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr. Das Virus ist extrem widerstandsfähig und kann in Kadavern von Wildschweinen, die an der ASP verendet sind, und im umliegenden Erdreich noch monatelang überleben und gesunde Wildschweine infizieren. Genauso gefährlich sind Aufbruch und Schwarte oder Fleisch und Wurst von erlegten Wildschweinen, die scheinbar noch gesund, aber schon mit dem Virus infiziert waren. Auch in Wurst und Tiefkühlfleisch bleibt das ASP-Virus monatelang infektiös. Sollten derartige Fleischerzeugnisse in die Umwelt (Wald) oder als Speisereste sogar in den Trog von Hausschweinen gelangen, würden Haus- oder Wildschweine sich durch Kontakt mit solchem Material, unweigerlich infizieren und verenden. Deshalb muss jedes in Sachsen geschossene Wildschwein mittels Tupfer auf ASP untersucht werden und kann nur nach negativem Testergebnis für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Die Verfütterung von Speiseabfällen ist grundsätzlich verboten!
Die Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen ist kompliziert, dadurch sehr langwierig und muss komplex organisiert werden. Diese Aufgabe übernimmt das Landestierseuchenbekämpfungszentrum in Abstimmung mit den EU-Behörden und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Veterinärbehörden in den betroffenen Landkreisen, den Jagd- und Forstbehörden und -verbänden sowie Vertretern der Schweinehalter und weiteren betroffenen Personenkreisen. Zu den Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung der ASP gehören die Festlegung von Sperrzonen, die Planung und der Bau von Wildabwehrzäunen, die Ausbildung und der Einsatz von Kadaversuchhunden, die Kadaversuche mittels Drohnen und Menschenketten, die Organisation der Fallenjagd, die Abstimmung mit Naturschutzbehörden und vieles mehr.
Ein wichtige Säule der Bekämpfung sind Wildabwehrzäune. Diese sind dazu vorgesehen, die Ausbreitung der Infektion durch infizierte Wildschweine einzudämmen und zu verlangsamen.
Nach Tierseuchenrecht müssen alle Schweine infizierter Bestände getötet werden, möglicherweise auch noch weitere Kontaktbestände. Für die umliegenden Schweinehaltungen werden Schutz- und Überwachungszonen im Radius von mindestens 3 bzw. 10 km eingerichtet. Schweinehaltungen in diesen Zonen unterliegen umfangreichen, langandauernden Verboten z. B. der Ein- und Ausstallung, Schlachtung oder Hausschlachtung.
Weiterführende Informationen zur ASP
Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Homepage des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) sowie der Tierseuchenkasse:
Unter nachfolgendem Link ist die Anmeldung für einen kostenlosen Infobrief des SMS zum Thema ASP in Sachsen möglich: