MKS-Ausbruchsgeschehen in Brandenburg

Am Freitag, den 10.1.2025 wurde der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg amtlich bestätigt.

Für diese hochansteckende Tierseuche der Kategorie A sind Schweine (Haus- und Wildschweine) ebenso empfänglich wie Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer, Giraffen, Kamele und Flusspferde ja sogar Elefanten. Für den Menschen ist die Infektion in aller Regel nicht gefährlich.

Den letzten MKS-Ausbruch in Deutschland gab es 1988, seitdem galt Deutschland als MKS-frei. 2001 kam es in Großbritannien zu einem verheerenden Seuchenzug in Folge dessen Millionen von Klauentieren getötet werden mussten. Schäden in Milliardenhöhe entstanden.

Die Bekämpfung der MKS erfolgt nach EU-Vorschriften. Wird sie in einem Bestand nachgewiesen, müssen alle Klauentiere auf amtliche Anweisung hin getötet und unschädlich beseitigt werden. Sperrzonen werden eingerichtet und umfängliche Handels- und Transportbeschränkungen erlassen. Unter Umständen sind auch Bestände in unmittelbarer Nähe zum Ausbruchsbestand oder Kontaktbestände von der Tötung betroffen.

Die Einhaltung höchster Biosicherheitsmaßnahmen ist bei dieser Seuche von entscheidender Bedeutung, um die Bestände egal wie groß diese sind, zu schützen! Derzeit gilt die MKS als die größte anzunehmende Gefahr für Wiederkäuer- und Schweinebestände!

Im Folgenden sind Informationen zur MKS und die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Schweinebestände aufgelistet:


Merkmale der Krankheit

1. Klinische Symptome:

  • Fieber bis 41°C
  • Abgeschlagenheit, Fressunlust
  • Bildung von Bläschen (Aphthen) und Erosionen v. a. an den Klauen (Sohlenballen, Kronsaum, Zwischenklauenspalte, Afterklauen), seltener an Rüsselscheibe, Maulschleimhaut und Zitzen
  • plötzlich auftretende Lahmheiten einer großen Zahl Tiere
  • Festliegen, Ausschuhen der Klauen als Spätfolge
  • Schwäche und Wachstumsverzögerung, besonders bei Jungtieren
  • Plötzliche Todesfälle bei Jungtieren aufgrund von Herzmuskelschäden
  • Aborte bei Sauen aufgrund der Allgemeinstörungen
  • Verweigerung des Saugaktes wegen Schmerzen an den Zitzen
  • Es erkranken in der Regel alle Tiere eines Bestandes innerhalb von kurzer Zeit, die Sterblichkeitsrate liegt bei 2-5%.

2. Übertragung:

  • Inkubationszeit (Zeit von Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung) 1-3 Tage, wobei die Tiere bereits vor dem Auftreten von Krankheitsanzeichen ansteckend sind.
  • Über direkten Kontakt von Tier zu Tier: Aphtheninhalt, Speichel, Nasensekret, Milch, Kot oder Harn infizierter Tiere.
  • Über indirekten Kontakt: Küchen- und Schlachtabfälle (Verfütterungsverbot!), kontaminierte Futtermittel, Gegenstände, Kleidung, Fahrzeuge oder Gerätschaften.
  • Luftübertragung: Das Virus kann über große Entfernungen durch die Luft verbreitet werden (besonders in kühlen und feuchten Klimazonen).

3. Erreger

  • Maul- und Klauenseuche-Virus (FMDV) zur Familie der Picornaviridae gehörend. 
  • Es gibt sieben Serotypen (A, O, C, SAT1, SAT2, SAT3, Asia1), die immunologisch unterschiedlich sind. Daher schützt eine Impfung gegen einen Serotyp nicht vor anderen. Durch das FLI wurde im aktuellen Ausbruchs-Fall der Serotyp O ermittelt.

notwendige Biosicherheitsmaßnahmen

  • kein Verfüttern von Speise-, Küchen- oder Schlachtabfälle (Verbot!!!)
  • kein Kontakt der Schweine zu Wildschweinen oder Klauentieren anderer Bestände
  • Betreten der Ställe nur mit bestandseigener Schutzkleidung und Stiefeln sowie nach gründlicher Händereinigung und -desinfektion
  • bei MKS-Verdacht sofort Hoftierarzt informieren
  • Einstreu und Futter unzugänglich für Klauentiere (z.B. Wildschweine, Wildwiederkäuer) lagern
  • Zugangsbeschränkung für betriebsfremde Personen (wenn unvermeidlich Betreten des Stalls nur nach Schuh- und Kleidungswechsel, Händereinigung und Desinfektion)
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften
  • Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
  • Nutzung von Fahrzeugen und Gerätschaften nur im eigenen Bestand
  • Auf dem Betriebsgelände kein Befahren mit Fremdfahrzeugen, ist dies unerlässlich, dann Desinfektionsmöglichkeit vorhalten (z.B. Seuchenwanne)

Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere.


Wichtige Informationen dazu finden Sie auf unserem Artikel zur Biosicherheit.

  Merkblatt Biosicherheitsmaßnahmen

Weitere Informationen zur MKS finden sie im Merkblatt des Friedrich-Löffler-Institutes:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00036374/Maul-undKlauenseuche_Steckbrief_2021-03-16-bf.pdf

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00030336/Flyer-MKS_FLI-BVL_2020-06-02_bf.pdf

Erklärvideo zur Maul- und Klauenseuche (englische Sprache): 

https://www.youtube.com/watch?v=oNwjMD5C29A

 

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