Neuberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sächsischen Tierseuchenkasse

Die Amtszeit des aktiven Verwaltungsrates endet am 31. Dezember 2024. Die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates für die Amtsperiode 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gemäß § 18 Absatz 2 Satz 2 SächsAGTierGesG sind die berufsständischen Organisationen, Zuchtverbände sowie die Veterinär- und Landwirtschaftsverwaltungsbehörden berechtigt, Vorschläge zu unterbreiten. Vorschläge können bis zum 30. August 2024 an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Referat 24a, Albertstraße 10, 01097 Dresden, gesandt werden.

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