Wichtige und nützliche Informationen.
Zukauf
- Zukauf nur mit Untersuchungsnachweis (negativer Befund)
- Karpfen, Koi: Koi-Herpesvirus (KHV)-Infektion
- Salmoniden: Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) / Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN)
- Beim Zukauf amtstierärztliche Bescheinigung („Anlagenpass") verlangen, aus der die Kategorie des Herkunftsbetriebes hervorgeht: bei Karpfen mindestens Kategorie III (= „unverdächtig"), bei Salmoniden mindestens Kategorie III, besser Kategorie I (= „anerkannt seuchenfrei")
- Zukauf aus Kategorie IV (= „EU-genehmigtes Tilgungsprogramm") und Kategorie V (= „Seuchenbetrieb") ist verboten, es sei denn, eigener Betrieb ist Kategorie V: in diesem Fall ist amtstierärztliche Genehmigung für die Verbringung erforderlich!
- Zukauf möglichst nur aus einem Betrieb/ Bestand
Transport
- Transportbehälter, Fahrzeuge und verwendete Gerätschaften nach jedem Transport reinigen und desinfizieren
Haltung und Hälterung
- keine Vermischung von Beständen verschiedener Herkunft
- strikte Trennung - auch in der Wasserführung - von Satzfischproduktion, Speisefischhälterung und Zierfischhaltung
- regelmäßige Reinigung und Desinfektion von verwendeten Gerätschaften, Schutzkleidung und sonstigen Gegenständen, die mit Fischen und Wasser in Verbindung gekommen sind: nach jeder Benutzung oder wenigstens vor der Benutzung in einer anderen „epidemiologischen Einheit" (= Teiche oder Becken, die räumlich und in der Wasserführung voneinander getrennt sind)
- möglichst getrennte Gerätschaften für jede epidemiologische Einheit
- regelmäßige Desinfektion der Teiche und Becken
- regelmäßige Hände- und Stiefeldesinfektion
- Fernhaltung von Wildtieren und Besucherverkehr (Einzäunung, Überspannung…)
- bei eventuellen erhöhten Sterblichkeitsraten ist der Betreiber bzw. Betreuer der Fischhaltungsanlage gemäß aktueller Fischseuchenverordnung verpflichtet, den zuständigen Amtstierarzt zu informieren
- Anlagen zur Fischhaltung müssen beim zuständigen Amtstierarzt genehmigt bzw. registriert werden (Ausnahmen: Aquarien, Gartenteiche, Geschäfte jeweils OHNE Verbindung zu natürlichen Gewässern)