Neustrukturierung der Programme für viele Tierarten

Ab 01.01.2026 werden die Programme der Sächsischen Tierseuchenkasse neu strukturiert.

Anlass ist die Überarbeitung der geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Gesundheit, Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für Sie als Tierhalter bedeutet das: Bewährte Angebote bleiben erhalten und werden an aktuelle Anforderungen, neue Erkenntnisse und betriebliche Risiken angepasst. Die Programme werden neu aufgelegt und übersichtlich auf der Internetseite der Sächsischen Tierseuchenkasse (tsk-sachsen.de) veröffentlicht. Bei allen tiergesundheitlichen Fragen können Sie weiterhin einen Tierarzt der Tiergesundheitsdienste heranziehen und sich fachlich unabhängig beraten lassen. Die Ansprechpartner für Ihre Tierart und Ihren Zuständigkeitsbereich finden Sie hier.

Der Großteil der Programme erfährt lediglich redaktionelle Anpassung, damit Inhalte klarer, verständlicher und leichter anwendbar werden. Einige Programme und Beihilfen werden jedoch gezielt verändert, um Ihren Bestand noch besser abzusichern. So wurde das Fruchtbarkeitsprogramm aufgrund der erforderlichen Umstrukturierung für die Tierarten Pferd, Rind, Schaf und Ziege gemeinsam erstellt und ergänzt durch die Überwachung der Vatertiere. Auch das Salmonelloseprogramm für Rinderhalter wurde angepasst und um die Tierarten Schaf, Ziege und Pferd erweitert. Die Richtlinien zur Maedi/ CAE-Sanierung wurden durch ein gemeinsames SRLV (Small Ruminant Lentivirus) - Programm ersetzt. Das Sektionsprogramm für Geflügel ersetzt das bisherige Marekprogramm.

Änderungen von Beihilfen betreffen insbesondere das Euterprogramm (Rinder, Schafe, Ziegen), das Paratuberkuloseprogramm (Rinder), das Salmonellose-Programm (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) und das Geflügel-Sektionsprogramm.

Insgesamt bleibt das Ziel unverändert: Ihre Tiere gesund zu erhalten und Sie im Krankheits- oder Seuchenfall finanziell zu entlasten.


 Euterprogramm

Das Euterprogramm wird inhaltlich fortgeführt und bietet Ihnen weiterhin eine wichtige Unterstützung zur Verbesserung der Eutergesundheit in Ihrem Bestand. Die Beratung durch den Tiergesundheitsdienst und diagnostische Untersuchungen an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA) bleiben weiterhin feste Bestandteile des Programms. Für diagnostische Untersuchungen („Mastitismilchproben“) kann der Tierhalter auch künftig De-minimis-Beihilfen in Höhe von 0,25 € pro diagnostischer Milchuntersuchung auf Antrag erhalten. Entsprechende Antragsformulare finden Sie wie gewohnt auf unserer Internetseite. Mit der Teilnahme am Programm stärken Sie die Eutergesundheit in Ihrem Bestand und reduzieren langfristig wirtschaftliche Verluste durch Mastitis.


 Paratuberkuloseprogramm

An den Beihilfen zur serologischen Blut- und Milchuntersuchung ändert sich nichts, hier sind weiterhin Beihilfen in Höhe von 50% möglich. Kotuntersuchungen im Rahmen des Paratuberkulose-Programms werden seit 15 Jahren durchgeführt und wurden bisher zu 100% von der Sächsischen Tierseuchenkasse getragen. Ab 2026 trägt die Tierseuchenkasse die Untersuchungsgebühren an der LUA Sachsen von unverdächtigen Betrieben zu 100%, von Betrieben in der Kontrollphase bzw. im Anerkennungsverfahren (noch nicht anerkannt unverdächtige Betriebe) zu 50%. Diese Betriebe erhalten von der LUA einen Gebührenbescheid und erhalten mit Antrag (Formular auf tsk-sachsen.de oder online-Antragstellung) die Beihilfe von max. 50%.

Durch eine konsequente Teilnahme am Paratuberkulose-Programm investieren Sie in die langfristige Stabilität der Gesundheit Ihrer Tiere und in die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes.


 Salmonelloseprogramm

Nach Aussetzung der Salmonellose-Verordnung in Sachsen im November 2024 und dem Wegfall der Bekämpfungspflicht wurde auch das Salmonellose-Programm gegenstandslos. Die Sächsische Tierseuchenkasse hat daraufhin ein neues Programm für die Tierarten Rind, Schaf, Ziege und Pferd entwickelt. Hier sollen neben der Beratung durch den Tiergesundheitsdienst auch gezielte Diagnostikmaßnahmen zur Erkennung von infizierten Tieren und Tiergruppen genutzt und gefördert werden. Für diagnostische Untersuchungen an der LUA Sachsen, die mit dem jeweiligen Tiergesundheitsdienst abgestimmt wurden, kann auf Antrag eine Beihilfe in Höhe von 50% gewährt werden.

Damit erhalten Sie ein wirksames Instrument, um Salmonellenprobleme frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und den Gesundheitsstatus Ihres Bestandes zu sichern.


 Sektionsprogramm Geflügel

In Anlehnung an das Sektionsprogramm für die Tierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege wurde auch für Geflügelhalter die Möglichkeit geschaffen, Tiere zur Sektion an die LUA Sachsen einzuschicken. Damit steht Ihnen ein wichtiges Werkzeug zur Verfügung, um Todesfälle und Leistungsprobleme in Geflügelbeständen fachlich abklären zu lassen. Bitte beachten Sie, dass dies nur nach Rücksprache mit dem Geflügelgesundheitsdienst möglich ist. Rufen Sie deshalb im Vorfeld immer bei Herrn Dr. Küblböck (Tel. 0171 4836087) an, um die Zahl der zu untersuchenden Tiere und das Untersuchungsspektrum abzustimmen. Für Untersuchungen auf gelistete Krankheiten werden die Gebühren übernommen. Für die ggf. darüberhinausgehenden Untersuchungen erhalten Sie eine Rechnung, für die Sie wiederum eine De-minimis-Beihilfe beantragen können (Beihilfeformular unter tsk-sachsen.de oder als online-Antrag).

Nutzen Sie das Sektionsprogramm aktiv – jede Klärung der Ursache hilft, zukünftige Verluste zu vermeiden und die Tiergesundheit im Bestand nachhaltig zu verbessern.

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.